Niederländische gesetzliche Fischereiregeln für Binnengewässer
Sperrzeit Ködersorten
In der Periode vom 1. April bis zum letzten Samstag im Monat Mai dürfen Sie nicht mit Schlachterzeugnissen, einem Köderfisch, einem Fischfetzen (ungeachtet der Größe), Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer ist als 2,5 cm angeln.
Schonzeiten
Für einige Fischarten besteht eine Schonzeit. Fangen Sie einen derartigen Fisch in dieser Periode, so müssen Sie ihn sehr sorgfältig behandeln und ihn sofort lebend und unverletzt in das Gewässer, wo Sie ihn gefangen haben, zurücksetzen.
- Hecht 1. März bis zum letzten Samstag in Mai
- Barsch, Zander 1. April bis zum letzten Samstag im Mai
- Barbe, Döbel und Aland 1. April bis 1. Juni
- Bachforelle 1. Oktober bis 1. April
- Meerforelle, Lachs, Maifisch, Finte, Quappe, Hasel, Nase, Äsche, Meerneunauge und Waller/Wels Ganzjährig
Mindestmaße
Fangen Sie einen Fisch der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen.
- Aal 28 cm
- Barsch 22 cm
- Barbe 30 cm
- Butt 20 cm
- Bachforelle 25 cm
- Döbel 30 cm
- Hecht 45 cm
- Flußneunauge 20 cm
- Schleie 25 cm
- Zander 42 cm
Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmaß.
Geschützte Fischarten
Im Naturschutzgesetz sind eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten:
- Aal (Ausgenommen sind Privatgewässer und somit auch das Privatgewässer "Angelurlaub Niederrhein)
- Schneider (Alandblecke)
- Bachneunauge
- Bitterling
- Ellritze
- Schnäpel
- Schlammpeitzger
- Steinbeißer
- Groppe
- Stör
Fangen Sie unverhofft einen derartigen Fisch, so müssen Sie ihn sofort zurück setzen.
Vispas
Für das Privatgewässer "Angelurlaub Niederrhein" ist kein niederländischer "Vispas" nötig.
Stand 01.01.2017. Wir übernehmen keine Haftung.